Wir fordern, dass der Senator und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sich der Zukunft der Alten Münze annehmen. Die Umwandlung eines Kulturprojekts in ein Vermietungsprojekt ist für alle bisher am Entwicklungsprojekt Beteiligten nicht hinnehmbar und wird weder den bisherigen Planungen zur Entwicklung der Alten Münze (AGH Beschluss 2018, Charta, Beteiligungsverfahren, Bauplanung) noch den kulturellen Bedarfen der Stadt gerecht. Alle Entscheidungen, die die Alte Münze betreffen, müssen mit kulturfachlicher Expertise getroffen werden, d.h. In Verantwortung der Brunnenstraße.
Wir fordern die Fortführung des bereits seit Jahren andauernden Entwicklungsprozesses in einem transparenten und öffentlichen Dialog sowie die Einsetzung des bereits mandatierten Projektbeirats, um Betreibermodell und Nutzungskonzept zu entwickeln, auf deren Basis über die Vergabe der Fläche entschieden wird. Dieser Prozess unter Regie der KRB GmbH muss das Ziel verfolgen, im Sinne der Charta gemeinschaftlich eine gemeinnützige Körperschaft und Betreiberschaft für das ganze Areal zu entwickeln.
Wir fordern ein Bekenntnis von SenKultGZ, SenStadt und SenFin zur Gültigkeit des AGH-Beschlusses von 2018 und Beschluss des Kulturausschusses über die Charta von 2019, den beiden letzten parlamentarisch gefassten Beschlüssen zur Alten Münze.
Wir fordern die Einhaltung der für den Standort erarbeiteten Charta und eine gemeinwohlorientiere Nutzung für die Freie Szene, die durch die transparenten Vergabeverfahren des Atelieranmietprogramms sowie des Raumbüros der Freien Szene sichergestellt werden kann.
Wir fordern die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure im Steuerungsorgan (z.B. Runder Tisch Liegenschaften), wo es um die künftige Nutzung der Alten Münze im Kontext der Gesamtentwicklung des Quartiers geht.
Wir fordern, dass die Konditionen der bisherigen Mietverträge sowie etwaiger geplanter transparent gemacht werden (Mietpreis, Nebenkosten, Flächenausweisung). Insbesondere im Falle einer avisierten Direktvergabe der Landesliegenschaft ohne Konzeptverfahren an einen gewinnorientiert arbeitenden Privatunternehmer müssen die Konditionen des Mietvertrags öffentlich gemacht werden. Es soll auch dargelegt werden, welche Bedingungen zu erfüllen waren und erfüllt worden sind, um einen aus Steuergeldern hochsubventionierten Mietzins zu legitimieren.
Wir fordern, im Falle einer Vergabe der Liegenschaft ohne Konzeptverfahren, Auflagen im Sinne des AGH-Beschlüsse von 2018 und 2019 und im Sinne der Charta, die geeignet sind, über die gesamte Mietdauer sicherzustellen, dass den Akteur*innen der Freien Szene dezidierte Nutzungen im festzuschreibenden Umfang und zu festzuschreibenden Konditionen zur Verfügung stehen. Diese Auflagen müssen transparent gemacht werden.
Die für die Alte Münze gesicherten rund 46 Mio. SIWANA-Mittel sind in der Zweckbindung für Kultur und müssen auch dort bleiben. Diese Mittel für diesen Ort dürfen der Freien Szene nicht verloren gehen.
Wir fordern, dass die landeseigene Liegenschaft Alte Münze nicht an eine gewinnorientierte GmbH gehen soll. Dies wäre eine Zweckentfremdung von Steuergeldern, ein Bruch des Koalitionsvertrags sowie ein Bruch mit den Leitlinien der transparenten Liegenschaftspolitik des Landes Berlin.