Künstlerische Forschung muss ohne inhaltliche Beschränkungen und Präsentationszwang möglich sein und auf Grundlage eines transparenten Auswahlverfahrens erfolgen
Künstlerische Forschung ermöglicht Künstler*innen die Grundlagenforschung und Methodenentwicklung zu ihren eigenen Künsten mit den Mitteln der Kunst. Als solche unterscheidet sie sich klar von der wissenschaftlichen Recherche und der künstlerischen Produktion.
Wie dem Senat bekannt ist, fordert die KdFS bereits seit 2015 ein Förderinstrument für diese wegweisende künstlerische Praxis zur Weiterentwicklung der Gegenwartskünste. Mit dem Haushalt 2020/21 nun sollen erstmals Mittel dafür bereitgestellt werden.
Die nach Änderungsanträgen eingestellten 750.000 Euro und die Verlagerung in einen spartenoffenen Titel (68569 – Sonstige Zuschüsse für konsumptive Zwecke im Inland) sind positive Zeichen, dass Politik und Verwaltung dieses Förderinstrument auf eine gute Basis stellen wollen.
Umso mehr haben wir mit Sorge wahrgenommen, dass das in der Freien Szene entwickelte und befürwortete Modell für das Förderinstrument nun verworfen werden soll: statt Künstler*innen durch individuelle Stipendien zu einer ergebnisoffenen und unabhängigen Forschung zu befähigen, soll nun eine künstlerisch-wissenschaftliches Forschungskolleg mit inhaltlicher Kuration gefördert werden – ohne öffentliche Ausschreibung oder Darlegung der Auswahlkriterien.
Um die im Workshop „Kunst und Forschung“ herausgearbeiteten Rahmenbedingungen für die künstlerische Forschung in Abgrenzung zur wissenschaftlichen Forschung sowie zu anderen Förderinstrumenten für Recherche und Produktion zu schaffen, ist daher jede der folgenden Kriterien unabdingbar für die weitere Ausgestaltung des Förderinstruments:
- Die Steuerung des Förderinstruments sollte durch ein öffentliches Bewerberverfahren unter geeigneten Trägern ausgeschrieben und vergeben werden, sofern sie nicht bei der Kulturverwaltung angesiedelt wird. Letzteres hält die Koalition der Freien Szene für die sinnvollste Lösung. Angesichts der Höhe der eingestellten Mittel ist eine äußerst schlanke Struktur geboten, da sonst zu wenig Mittel auf die künstlerische Praxis entfallen und zu viel auf Overhead-Kosten.
- Die Besetzung der Jury (des Auswahlgremiums) muss transparent und offen, ohne kuratorische Vorgaben, sowie unter Beteiligung von Vertreter*innen der Freien Szene
- Die Ausschreibung der Stipendien muss frei und offen erfolgen und darf nicht an inhaltliche Vorgaben gebunden sein, damit künstlerische Grundlagenforschung rein auf Basis der jeweiligen Kunstform und Qualität möglich ist.
- Künstlerische Forschung im Rahmen der Kunstförderung darf nicht mit wissenschaftlichen Kriterien vermischt werden und muss in Abgrenzung zu bestehenden akademischen Formaten sowie ergebnisoffen stattfinden können.
Bei der konkreten Umsetzung des Förderinstrument muss klar formuliert werden, dass es sich um ein neues und ergänzendes Instrument der Kulturförderung handelt, das in der Lage ist, alle künstlerischen Sparten – und hier insbesondere die Akteur*innen der Freien Szene – einzubinden und neue Schnittstellen und (übergreifende) Formen sowie wegweisende Ansätze zu ermöglichen.