Corona – Fünfter Offener Brief

Freie Szene stärken

Sehr geehrter Herr Kultursenator,
sehr geehrte kulturpolitische Sprecher*innen,

der Berliner Corona-Zuschuss Soforthilfe II hat vielen professionellen Kulturschaffenden unbürokratisch und schnell das wirtschaftliche Überleben der Corona-bedingten Einnahmeausfälle ermöglicht. Der Berliner Landespolitik ist es damit gelungen, erhebliche Teile der künstlerischen, kulturellen und geistigen Substanz Berlins über die ersten drei Monate der Ausnahmesituation „Corona“ zu erhalten.

Bislang weigert sich der Bund, dem Berliner Beispiel zu folgen und sein eigenes Zuschussprogramm für Selbständige und Kleinunternehmer so zu gestalten, dass aus ihm auch der Unternehmer*innen-Lohn für notwendige Lebenshaltungskosten finanziert werden kann. So geht es am dringenden Bedarf der meisten Kulturschaffenden vorbei und kann auch nicht nahtlos an das nun abgeschlossene Berliner Programm anschließen.

Der abrupte Abschluss der Soforthilfe II des Landes Berlin hatte zur Folge, dass ungefähr ein Viertel bis ein Drittel antragsberechtigter Kulturschaffenden ihren Anspruch nicht geltend machen konnten (Schätzung laut Umfrage bbk Berlin). Entweder scheiterten sie bei der Antragsstellung an den technischen Problemen der IBB oder hatten selbst keine computertechnischen Voraussetzungen oder wollten sich noch genaue Informationen vor Antragsstellung verschaffen. Dabei vertrauten sie auf die wiederholt geäußerte Aussage des Senats, das Programm werde nicht im „Windhundrennen“ vergeben, sondern es reiche für alle Zuschussberechtigten aus.

Diese Personen und ihre kulturelle Arbeit sind für Berlin ebenso wichtig wie diejenigen, die den Berliner Zuschuss bereits erhalten haben. Denn hier geht es auch um Gleichbehandlung und Gerechtigkeit: Sie müssen erwarten können, dass das Bundesland – wenn schon der Bund versagt – auch ihnen eine Alternative zur Fürsorge (ALG 2) anbietet.

Dazu schlagen wir vor:

Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, die sich weiterer Partner wie Stiftungen des Landes und/oder gemeinnützigen Gesellschaften zur technischen Abwicklung bedienen kann, legt ein Stipendienprogramm „Krisenüberbrückung für professionelle Kulturschaffende“ auf. Pro Stipendium werden mindestens 2.000 Euro, optimal 5.000 Euro ausgezahlt.

Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden, die

1. ihre Professionalität durch Mitgliedschaft in der KSK und/oder einem einschlägigen Berufsverband nachweisen können und/oder durch Nachweis entsprechender akademischer Abschlüsse bzw. Vorlage einer künstlerischen Biografie,
2. deren Einnahmen überwiegend aus freiberuflicher Tätigkeit erwirtschaftet werden, Nachweis ggf. durch Steuerklärung,
3. Corona-bedingte existenzbedrohende Einnahmeausfälle dokumentieren bzw. plausibel machen können,
4. keinen Zuschuss aus dem Berliner Soforthilfe-Programm II erhalten haben.

Die notwendigen Mittel könnten aus den Zuschuss-Rückflüssen, die die IBB Berlin mittlerweile erhalten hat, verfügbar gemacht werden.

In der kommenden Woche wird auf Bundesebene über das Konjunkturprogramm entschieden, um die Folgen der Coronakrise auf die Wirtschaft aufzufangen. Auch Maßnahmen für den Erhalt von Kunst und Kultur auf Bundesebene werden sich hier abbilden. Gern stellen wir unsere langjährige Erfahrung und unser gesammeltes Fachwissen aus allen Verbänden für die Entwicklung eines Berliner Konjunkturprogrammes zur Verfügung. Nur gemeinsam können wir diese Krise überwinden, kulturelle Infrastruktur erhalten und eine Zukunft für Kunst und Kultur in Berlin entwickeln.

Der Sprecher*innen-Kreis der Koalition der Freien Szene Berlin

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Image: CDC/Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS