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Verbesserung der räumlichen Infrastruktur künstlerischen Arbeitens
1) Bestandssicherung
– Gewährleistung von Ankerpositionen mit räumlicher Multiplikatorwirkung durch den Aufbau bedarfsgerechter Zuwendungsstrukturen, insbesondere zur Deckung personeller Infrastrukturkosten
– Konkrete Unterstützung gegen Verdrängung, in Form von Erbpachts-, Genossenschafts- oder Eigentumerwerbs-Modellen, für die vorhandene Förderinstrumente, zB der Wirtschaftsförderung und der Unterstützung von Baugruppen, nutzbar gemacht werden
– Aufbau eines neuen Fachvermögens Liegenschaften Kultur, das insbesondere der Infrastruktursicherung für die Freie Kunstszene dienen soll
– Tiefgreifende Überarbeitung der Basis- und Strukturförderung in Hinblick auf Darstellende Kunst, Literatur, Musik, künstlerische Projekträume und Tanz. Dazu zählt insbesondere eine langfristigere Mittelvergabe für langfristigere Planungshorizonte
2) Aufbau von Selbstverwaltungsstrukturen
Finanzierung handlungsfähiger, bedarfsgerechter Koordinationsstrukturen auf Ebene der Einzelsparten, sowie einer darauf aufbauenden Kooperationsinstanz in Form eines Arbeitskreises für räumliche Infrastruktur für künstlerische Arbeit zur Kooperation bei Akquise, Konzeptionierung, zur Ausarbeitung und Koordination von spartenübergreifenden Projekten, Vertretung in Gremien und Ausschüssen sowie zur Forschung, Recherche und Bedarfsauswertung.
3) Ausbau des Atelieranmietprogramms für die Bildende Kunst
Zuschuss an eine Servicegesellschaft zur Atelierbestandssicherung, Beibehaltung von Titel und Erläuterung, Erweiterung des Mittelansatz gemäß Masterplan Art Studios 2020.
4) Zuschüsse für Einrichtungen und Träger von räumlicher Infrastruktur für künstlerische Arbeit, insbesondere von Proberäumen, aus Darstellender Kunst, Musik, Literatur und Tanz sowie spartenübergreifenden künstlerischen Einrichtungen
Durch im Ausschreibungsverfahren vergebene Zuschüsse wird der begünstigte Träger in die Lage versetzt, verfügbare Flächen regelmäßig für künstlerische Nutzungen durch Dritte zu für diese auch ohne von ihnen bereits erlangte Projekt- oder andere öffentliche Förderungen bezahlbaren Bedingungen anbieten zu können und/oder sein Flächen- und
Raumangebot (bzw. zugehörige technische Betreuung) erweitern zu können.
Förderberechtigt sind künstlerische Einrichtungen und Träger räumlicher Infrastruktur, die regelmäßig und dauerhaft Flächen und Räume für künstlerische Nutzungen Dritter, insbesondere für Übungs- und Probezwecke, anbieten. Die Einrichtung muss nachweisen, dass die von ihr angebotenen Flächen ihr dauerhaft zu feststehenden Konditionen
rechtssicher zur Verfügung stehen. Ihre Kosten dürfen dabei den untersten Grenzwert jeweils ortsüblicher Mieten für vergleichbare Räume nicht überschreiten Die Zuschüsse werden auf Antrag zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt; nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt in Zusammenarbeit mit der Koalition der Freien Szene eine
Auswertung, ob die neue Förderlinie ihre Ziele erreicht.
5) Einrichtung von Anmietprogrammen zum Ausbau der räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten für Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz und künstlerische Projekträume
Untergliedert sich in den Bereich der kurzfristigen (Proberäume) und der langfristigen (Arbeits-, Projekt-, Büro-, Mischnutzungs- und Lagerräume) Vergabe. Eine Servicegesellschaft (zB GSE, BIM) mietet geeignete Räume an und schließt mit sachkundigen Trägern, die zB im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt werden, Nutzungsverträge, die
nach Art und von den Nutzern zu zahlender Untermieten geeignet sind, eine Nutzung dieser Flächen für professionelle KünstlerInnen und Künstlergruppen zu ermöglichen. Für den spartenspezifischen Ausbau müssen bauliche Investitionsmittel zusätzlich verfügbar sein.
6) Aufbau freier Produktionszentren mit bedarfsgerechter Infrastruktur für künstlerische Mischnutzung
Gemeinsame Entwicklung und Realisierung von Arbeitsraumzentren, in denen unterschiedliche, spezifische Bedürfnisse und spartenübergreifende Synergien zusammengedacht, geteilt und gebündelt werden können (Netzwerk statt Pyramide). Kombination unterschiedlicher, flexibel adaptierbarer Raumgrößen, -nutzungsdauern und -ausstattungsmerkmale.
7) Systematische Durchsicht stadteigener Immobilien auf ihre Nutz- und Entwickelbarkeit für künstlerische Nutzung
Landeseigene Immobilien müssen systematisch auf ihre Eignung für künstlerischen Infrastrukturbedarf geprüft und gesichert werden. Dafür bedarf es regelmäßigen fachkundigen Rates aus allen Sparten der künstlerischen Arbeit; das gilt auch, wenn für größere Immobilien spartenübergreifende Entwicklungs- und Nutzungskonzepte nötig sind.
8) 5% für künstlerische Raumnutzung bei Neubauprojekten
Keine Baugenehmigung ohne neue Infrastruktur für die Kunst. Jedenfalls bei größeren und bei Bauvorhaben landeseigener Gesellschaften sollen fünf Prozent des gebauten Volumens zu bezahlbaren Bedingungen für künstlerisches Arbeiten zur Verfügung stehen.
(Arbeitskreis Räume der Koalition der Freien Szene Berlin, Stand: 11.5.2015)