10-Punkte-Programm (2012)

Koalition der freien Szene Berlin

Freie Szene stärken: 10 Punkte für eine neue Förderpolitik

Das 10 Punkte Programm als → PDF

Im November 2012 hat die Koalition der Freien Szene den Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses ein detailliertes 10‐Punkte‐Programm vorgelegt. Dieses 10‐Punkte‐Programm wurde seitdem kontinuierlich aktualisiert und auf den Bedarf der Szene abgestimmt.

Die Freie Szene fordert:

1. Kulturförderung aus der künstlerischen Praxis heraus: Neue Förderinstrumente für entstandene Produktionsstrukturen
a) Forschungs- und Recherchefonds Kunst
Der Forschungs‐ und Recherchefonds ist ein spartenübergreifendes Instrument, dessen Ziel und Zweck die Förderung der künstlerisch forschenden Weiterentwicklung der Gegenwartskünste ist. Im Rahmen des Fonds werden drei verschiedene, in sich differenzierte Stipendien vergeben, die primär der spartenübergreifenden und interdisziplinären Erforschung neuer künstlerischer Fragestellungen, Elemente, Verfahren, Techniken, Praktiken usw. dienen. Ähnlich wie im Bereich der wissenschaftlichen Grundlagenforschung ist künstlerische Forschung grundsätzlich ergebnisoffen an der Entdeckung, Erfindung, Entwicklung bisher unbekannter Ansätze interessiert. Wesentlicher Teil des Fonds ist eine systematische Dokumentations‐ und Veröffentlichungspraxis.

Erforderlicher Neuansatz: 1 Mio. Euro

b) Fonds für Kulturelle Vielfalt ‐ Stärkung der Strukturen für kulturelle Vielfalt
In Anlehnung an die Forderung des Rates für die Künste fordert die Koalition der freien Szene ein verstärktes Engagement der Berliner Kulturpolitik bezüglich Diversität und interkultureller Öffnung. Berliner:innen mit einem sogenannten Migrationshintergrund sind in Kultureinrichtungen sowohl inhaltlich als auch als Besucher:innen bzw. Mitarbeiter:innen unterrepräsentiert. Der neue Fonds für kulturelle Vielfalt soll die Teilhabe zugewanderter Menschen am kulturellen Kapital Berlins und ihre Gestaltungsmöglichkeiten stärken. Gefördert werden Projekte, die mittels künstlerischer Strategien und partizipativer Praktiken zur Aneignung von Kulturangeboten führen und zur Kulturproduktion ermächtigen. Dazu gehören auch die Förderung von Mehrsprachigkeit und Diversität innerhalb von Kulturinstitutionen und die Entwicklung von spezifischen Programmen, die zur Erschließung bestehender Kulturangebote einladen. Für den Erfolg des Fonds ist die Einbeziehung von Menschen mit migrantischem Hintergrund in die Jury von wesentlicher Bedeutung.

Da dieser Fonds strukturübergreifend Institutionen und Akteur:innen auch außerhalb der Freien Szene einschließt, ist eine Bedarfserhebung für das Fondsvolumen allein aus Perspektive der Freien Szene nicht möglich.

2. Verbesserung der Förderstrukturen unter Gewährleistung von Mindeststandards

a) Honoraruntergrenzen Darstellende Kunst/ Tanz

Die Darstellende Kunst und der Tanz orientieren sich bei ihrer Forderung nach einer Honoraruntergrenze an den Tarifverträgen deutscher Stadttheater. Der geltende Mindesttarif des NV Bühne ist Orientierungspunkt für die Honoraruntergrenze, die über den Projektzeitraum an alle künstlerisch Mitwirkenden bei vom Land Berlin geförderten Projekten gezahlt werden soll. Grundlage ist dabei das entsprechende Arbeitgeberbrutto.

Die Honoraruntergrenze wird bei gleichbleibender Anzahl geförderter Projekte gefordert, da schon jetzt nur ein Teil der förderungswürdigen Anträge berücksichtigt werden kann und eine Einschränkung der Projektanzahl zugunsten einzelner besser geförderter Projekte dem Anspruch der Förderung an Vielfalt und Bandbreite widersprechen würde. Erforderlich ist deshalb eine Aufstockung des Etats zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater‐/Tanzgruppen sowie des Etats zur Förderung sonstiger Privattheater.
Des Weiteren muss eine substanzielle Überarbeitung der Basis‐ und Konzeptförderung unter dem Aspekt langfristiger Planungshorizonte nicht nur für die Darstellende Kunst und den Tanz, sondern auch für die Literatur, Musik und interdisziplinäre Kunst angegangen werden.

Erforderlicher Mehransatz Darstellende Kunst/ Tanz: 4,5 Mio. Euro jährlich

b) Ausstellungshonorare Bildende Kunst

Bildende Künstler:innen, die Werke für Ausstellungsprojekte für vom Land Berlin betriebene oder regelmäßig geförderte Ausstellungsinstitutionen zur Verfügung stellen, erhalten für diese Leistung Ausstellungshonorare. Die Höhe der Honorare orientiert sich an festen Sätzen von 2.000 Euro für eine Einzelausstellung und 250 – 500 Euro für die Teilnahme an einer Gruppenausstellung. Erforderlich ist ein neuer Mittelansatz zur zweckgebundenen Aufstockung der Zuwendungen für die Kunstvereine und der Etats der kommunalen Galerien.

Erforderlicher Neuansatz: 1 Mio. Euro jährlich

c) Neue Musik und Jazz: Projekt und Ensembleförderung sowie Kompositionsstipendien

Auch im Bereich der Musik müssen neben der Garantie eines Mindeststandards bei der Honorierung künstlerischer Arbeit Strukturen geschaffen werden, die er Förderstruktur der Projektförderung (Projekt‐Basis‐ und Konzeptförderung) in der Darstellenden Kunst vergleichbar sind.
Die Ensemble‐Basisförderung muss auf ein Niveau angehoben werden, das Berliner Ensembles die Konkurrenz im internationalen Vergleich ermöglicht. Die Kompositionsstipendien brauchen ein Volumen, das der Vielzahl wichtiger Komponist:innen in der Stadt Rechnung trägt. Die Klangkunst‐Szene benötigt die Wiedereinrichtung des Förderinstruments Klangkunst‐Stipendien. Die Projektmittel in den Bereichen Neue Musik und Jazz müssen angehoben werden, um Honorar‐Mindeststandards gewährleisten zu können.

Erforderlicher Mehransatz: 1,5 Mio. Euro

d) Stärkung der Förderinstrumente für die Literatur

Die Unterstützung der Literaturstadt Berlin für ihre freie Literaturszene ist, gemessen an deren Dichte und Vielfalt, zu gering. Dieses strukturelle Defizit muss dauerhaft beseitigt werden.
(1) Wir fordern eine Verdreifachung des Projektmittelfonds v. a. zur Realisierung von Mindestgagen. Mehransatz: 0,12 Mio. Euro jährlich

(2) Ein selbstverwalteter Fonds für die Vergabe von kleinen, kurzfristig zur Verfügung stehenden Projektförderungen bis 2000 Euro muss geschaffen werden. Neuansatz: 0,48 Mio. Euro jährlich

(3) Wir fordern eine Basisförderung für den Bereich Literatur (mehrjährige Förderung etablierter Lesereihen, literarischer Initiativen und Spielstätten sowie mindestens einer Ankerposition für Infrastruktur und Produktionskosten). Neuansatz: siehe Punkt 5 Ankerpositionen

(4) Die Anzahl der Autorenstipendien muss verdoppelt und die Förderdauer auf 12 Monate erweitert werden, sie muss angesichts der realen Mehrsprachigkeit der Berliner Kulturszene strukturell auch für andere Sprachen geöffnet werden.

(5) Zusätzlich werden Übersetzer‐ und Kuratorenstipendien gefordert. Mehransatz: 0,3 Mio. Euro jährlich

(6) In den Jurys sollten stets Autor:innen und Vertreter:innen der freien Szene mitwirken.

(7) Wir fordern zusätzlich zu den Projektmitteln einen Publikationsfonds für nichtkommerzielle Literaturvorhaben (Druck, Internet etc.).
Neuansatz: 0,1 Mio. Euro jährlich

(8) Neu zu schaffen ist eine Förderung für literarische Übersetzung: Es muss einen unbürokratisch und zeitnah zu erreichenden Übersetzungsmittelfonds und einen Übersetzer:innen-Pool für Berliner Literaturprojekte geben. Neuansatz: 0,1 Mio. Euro jährlich

Mittelansatz insgesamt für die Literatur: 1,1 Mio. Euro

e) Eigenes Juryverfahren für interdisziplinäre Projekte

Für eine substanzielle, der Eigenständigkeit interdisziplinärer Kunst Rechnung tragende Projekt‐ förderung bedarf es einer eigenen Fachjury für interdisziplinäre Kunst, an die sich Künstler:innen wenden, die interdisziplinär arbeiten und ihr Projekt keiner Einzelsparte zuordnen können oder wollen. Diese Fachjury soll personell denselben Umfang wie die Jurys der Einzelsparten haben und mit Expert:innen aus Wissenschaft/Forschung und künstlerischer Praxis besetzt sein. Zur Vergabe wird in Koordination und Absprache mit Vertreter:innen der Einzelsparten und unter Rückgriff auf gegebenenfalls vorhandenes Material zum Ausmaß interdisziplinärer Projekte bzw. Projektanträge eine Schnittmenge aus den Fördervolumina der Einzelsparten zur Verfügung gestellt, die von den jeweiligen Sparten benannt wird und sich prozentuell am Volumen der jeweiligen Einzelprojektförderungen orientiert (z.B. etwa mindestens 5% pro Sparte). Werden die dafür vorgesehenen Mittel nicht ausgegeben, weil beispielsweise zu wenige Anträge abgegeben wurden oder die Jury keine förderungswürdigen, qualitativ hochwertigen Projekte vorfindet oder ähnliches, fließen die Mittel in die Vergabebereiche der Einzelsparten zurück. Auswahl und Zusammensetzung der Jury erfolgt in Absprache und Zusammenarbeit mit der Koalition der Freien Szene Berlin. Die Vergabepraxis wird nach dem ersten Jahr evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

3. Zeitstipendien

Die Fördersysteme für Bildende Kunst müssen professionelle freie künstlerische Arbeit ermöglichen, zeitgemäß und kurzfristig einsetzbar sein. Es wird ein Fonds zur Direktförderung in der Bildenden Kunst eingerichtet. Aus diesem Fonds sollen 350 Einzelförderungen mit jeweils einem Festbetrag von
7.000 Euro für freie Produzent:innen im Bereich Bildende Kunst generiert werden. Die Zeitstipendien werden im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und auf der Grundlage des bisherigen Schaffens der Bewerber:innen in zwei Förderblöcken alle 6 Monate vergeben, die Vergabe findet in einem unabhängigen, selbstorganisierten Verfahren statt. Die Jurys werden unter Berücksichtigung von Gleichberechtigungskriterien in einem partizipativen Prozess gebildet und setzen sich zum Großteilaus Künstler:innen selbst zusammen.

Erforderlicher Neuansatz: 2,5 Millionen Euro jährlich

4. Bedarfsgerechte Erhöhung der neuen Förderinstrumente Kofinanzierungsfonds und Wiederaufnahmefonds

Seit 2014 stehen für den Kofinanzierungsfonds 400.000 Euro jährlich und für den Wiederaufnahmefonds 300.000 Euro jährlich zur Verfügung. Der Wiederaufnahmefonds fördert spartenübergreifend Wiederaufnahmen erfolgreicher Projekte und Produktionen und wird 2mal jährlich vergeben. Der Kofinanzierungsfonds stellt Kulturproduzent:innen und Künstler:innen die Kofinanzierung für künstlerische Projekte zur Verfügung, die von zahlreichen Bundes‐ oder Europaprogrammen und Privatstiftungen zur Bedingung für eine Förderung gemacht wird. Die Koalition der freien Szene fordert eine bedarfsgerechte Erhöhung der beiden Förderinstrumente auf 500.000 Euro jährlich für den Wiederaufnahmefonds und 1 Million Euro für den Kofinanzierungsfonds sowie 4 jährliche Vergaberunden beim Wiederaufnahmefonds.
Erforderlicher Mehransatz: 600.000 Euro jährlich für den Kofinanzierungsfonds und 200.000 Euro für den Wiederaufnahmefonds.

5. Ankerinstitutionen – Die Stärkung von Orten und Veranstaltern

Ankerinstitutionen sind Initiativen, die das Erarbeiten und Präsentieren von Produktionen der Freien Szene ermöglichen sowie nationale wie internationale (Festival‐)Kooperationen für freie Akteure anstoßen. Sie sollen mit Produktionsetats und Infrastrukturmitteln unterstützt werden. Erforderlicher Mehransatz: 1 Mio. Euro

Zu Ankerpositionen zählen ebenso Spielorte von Produktionen der freien Szene, Projekträume sowie freie Gruppen und Initiativen, die Veranstaltungen der freien Szene kuratieren, die oftmals aus Eigenmitteln eine räumliche und technische Infrastruktur aufrecht erhalten, für die es bisher nicht einmal eine anteilige institutionelle oder sonstige Förderung gibt, von Produktionsetats ganz zu schweigen. Ankerpositionen sind ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den Künstler:innen der freien Szene und dem Publikum – die Stärkung ihrer professionellen Strukturen und Möglichkeiten hilft, Produktionen der freien Szene noch präsenter und auch für Berlin‐Gäste leichter auffindbar zu machen. Erforderlicher Neuansatz: 3,5 Mio. Euro

6. Kulturelle Nutzung von Liegenschaften ‐ Spartenübergreifender Erhalt und Ausbau künstlerischer Arbeitsräume

Gefordert wird der Aufbau eines Fachvermögens Liegenschaften Kultur, das der Infrastruktursicherung für die Freie Szene dienen soll. Dazu gehört die systematische Durchsicht stadteigener Immobilien auf ihre potentielle Eignung für kulturelle Nutzung. Insbesondere für größere Immobilien, für die spartenübergreifende Entwicklungs‐ und Nutzungskonzepte nötig sind, bedarf es regelmäßigen fachkundigen Rates aus allen Sparten künstlerischer Arbeit.

Formen von Erbbaurecht‐ oder Genossenschaftsmodellen sowie Eigentumserwerbsmodellen zu Zwecken einer langfristigen künstlerischen Nutzung ist Vorrang zu geben. Für diese sollen Förderinstrumente, z. B. der Wirtschaftsförderung nutzbar gemacht werden.

Das Atelieranmietprogramms für Bildende Kunst wird soll ausgebaut, sowie eigene Arbeitsraumprogramme für Musik, Literatur, Tanz und Theater eingerichtet werden, diese sowohl im Bereich kurzfristiger (Probe‐ und Übungsräume) wie auch langfristiger (Arbeits‐, Projekt‐, Mischnutzungs‐ und Lagerräume) Vergabe.

Einrichtung einer Zuschussförderung im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Zweck der Verfügbarmachung und Optimierung von Übungs‐ und Proberäumen in den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Literatur und interdisziplinärer Kunst. Das Raumangebot bestehender Anbieter insbesondere von Übungs‐ und Proberäumen für Künstler:innen, die sich diese sonst nicht leisten könnten, wird zugänglich gemacht bzw. ausgebaut.
Bei größeren und bei Bauvorhaben landeseigener Gesellschaften sollen 5% des gebauten Volumens zu bezahlbaren Bedingungen für künstlerisches Arbeiten zur Verfügung stehen.

7. Bezirkliche Kunst‐ und Kulturförderung

Bezirkliche Kunst‐ und Kulturförderung muss erhalten und ausgebaut werden. Eine der Stärken Berlins ist die historisch gewachsene Dezentralität: Die Kulturförderung in den Bezirken bildet die Grundlage für kulturelle Vielfalt und schafft ein Angebot, das die Berliner Bevölkerung in ihrer sozialen Vielschichtigkeit erreicht. Der Bezirkskulturfonds als wichtiges Instrument für die Verknüpfung von bezirklicher und gesamtstädtischer Kunst‐ und Kulturförderung muss daher aufgestockt werden. Bedingung dieser Aufstockung ist, dass die Bezirke ihre Ausgaben für Kultur nicht weiterhin vermindern.

Erforderlicher Mehransatz: 1 Mio. Euro

8. Solidaritätsprinzip

Die Freie Szene steht für Kooperationen und Partnerschaft auch mit festen Institutionen und lädt diese ausdrücklich dazu ein. Auch fordert sie Zuwendungsgeber:innen und Politik dazu auf, diese Zusammenarbeit stärker zu unterstützen und zu fördern. Alle öffentlich geförderten Institutionen müssen öffentlich und transparent evaluiert werden. Die Benennung aller Jurys, die Projektmittel des Landes Berlin vergeben, erfolgt auf Vorschlag aus der Freien Szene selbst. Die Benennung der Jurys hat rechtzeitig zu erfolgen und muss ebenfalls transparent sein. Die Verwaltungsstrukturen der Förderverfahren bedürfen einer Überprüfung in Bezug auf ihre Effizienz und ihre Angemessenheit.

9. Hauptstadtkulturfonds für freie Projekte

Die Koalition der Freien Szene fordert, dass der Hauptstadtkulturfonds seine Förderaufgabe wieder an den bei seiner Gründung vereinbarten Kriterien orientiert. Aus dem Hauptstadtkulturfonds dürfen keine Regelförderungen finanziert werden, damit die Fördermittel in vollem Umfang freien Projekten zur Verfügung stehen. Das Votum der Jury muss über das Gesamtvolumen des Fonds eingeholt werden und bindend sein. Die sogenannte Fondsreserve darf nicht zu einer demokratisch nicht kontrollierbaren Handkasse der Politik werden. Außerdem sollen Anträge von institutionell geförderten Kultureinrichtungen nur berücksichtigt werden, wenn das Projekt maßgeblich mit Künstler:innen und Kulturproduzent:innen freier Strukturen realisiert wird. Auch muss sichergestellt werden, dass diese Förderung nicht in die Finanzierung der Infrastruktur der festen Institutionen fließt.

10. Ertüchtigung der Selbstverwaltungsstrukturen

Um als Partner und Subjekt der Kulturförderung handlungsfähig zu bleiben, müssen die Selbstverwaltungsstrukturen vor allem für den Bereich Freies Theater, Literatur, Projekträume und Musik gestärkt werden.
Erforderlicher Neuansatz: 200.000 Euro jährlich

Summe Mehrbedarf insgesamt: 18,1 Mio. Euro

Fassung vom 26.08.2015

10-Punkte-Programm Kurzübersicht

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KOALITION DER FREIEN SZENE: Zehn Punkte für eine neue Förderpolitik mit Bedarfszahlen
Die Koalition der Freien Szene fordert:
1. Kulturförderung aus der künstlerischen Praxis heraus. Entstandene Produktionsstrukturen bedürfen neuer Förderinstrumente:
a) Eigenmittelfonds Neuansatz: 1 Mio. Euro jährlich
b) Förderetat für Wiederaufnahmen Neuansatz: 0,5 Mio. Euro jährlich
c) Fonds für Forschung, Recherche etc. Neuansatz: 1 Mio. Euro jährlich
2. Gewährleistung von Honoraruntergrenzen.
a) Honoraruntergrenze Darstellende Kunst Mehransatz: 4,5 Mio. Euro jährlich
b) Ausstellungshonorare Bildende Kunst Neuansatz: 1 Mio. Euro jährlich
c) Projektförderung freie Musikszene Mehransatz: 1,5 Mio. Euro jährlich
3. Die Fördersysteme für Bildende Kunst müssen professionelle freie künstlerische Arbeit ermöglichen, zeitgemäß und kurzfristig einsetzbar sein.
Zeitstipendien Neuansatz: 2,5 Mio. Euro jährlich
4. Schaffung und Förderung von Orten mit eigenen Produktionsetats für die Freie Szene.
 Interdisziplinäre Ankerpositionen (Häuser und Räume) Neuansatz: 4,5 Mio. Euro jährlich
5. Bezirkliche Kunst- und Kulturförderung muss erhalten und ausgebaut werden.  
Projektförderetats in den Bezirken Mehransatz: 1 Mio. Euro jährlich
6. Ertüchtigung der Selbstverwaltungsstrukturen. Mittelansatz: 0,15 Mio. Euro jährlich
7. Die Liegenschaftspolitik muss zugunsten von Kultur und Stadt neu gedacht werden.  siehe Arbeitskreis Räume
8. Solidaritätsprinzip, Gerechtigkeit, Transparenz und Subsidiarität aller geförderten Kultureinrichtungen
a) Solidaritätsprinzip und Öffnung von institutionellen Infrastrukturen für die Freie Szene
b) Gerechtigkeit, Transparenz und Evaluation für alle geförderten Kultureinrichtungen
9. Stärkung der Förderinstrumente für die Literatur  Mittelansatz: 1,1 Mio. Euro jährlich
10. Weitere Strukturvorschläge zur Förderung der Freien Szene
a) Hauptstadtkulturfonds – Freie Mittel für freie Strukturen!
b) Fonds für kulturelle Vielfalt
Insgesamt: Mittelansatz: 18,75 Mio. Euro jährlich