Pressemitteilung vom 25.06.2013
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Der Senatsentwurf für den Doppelhaushalt 2014/15 beinhaltet wachsende Ausgaben für die Kulturförderung des Landes. Der Zuschuss für konsumtive Ausgaben erhöht sich um ca. 10 Millionen Euro von 367,9 Millionen Euro im Jahre 2013 auf 377,9 Millionen Euro für 2014 und um weitere 17 Millionen Euro auf 395,8 Millionen Euro im Jahr 2015. Das entspricht einem prozentualen Zuwachs von 2,7% in 2014 gegenüber 2013 und weiteren 4,7 % für 2015.
Der weitaus größte Anteil der Erhöhungen dient der notwendigen Anpassung der Tarifstrukturen für die Beschäftigten der Stiftung Oper, der Theater, Museen und Gedenkstätten und anderer öffentlich-rechtlicher Zuschussempfänger auf das Landesniveau sowie der Umsetzung der Mindestlohnregelung nach dem Berliner Vergabegesetz.
Die Zuwendungen an die Freie Szene konnten mit ca. 10 Millionen Euro auf dem bisherigen Niveau gehalten, im Bereich der Stipendienförderung sogar erhöht werden.
Der Etatentwurf enthält Planungs- und Bauraten für den Bau der neuen Zentral- und Landesbibliothek und unterstreicht damit auch haushalterisch das Bekenntnis des Senats zu diesem kulturell bedeutsamen Bildungs- und Infrastrukturprojekt, dessen Grundsteinlegung damit noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann. Der
Landesanteil für die jeweils zur Hälfte von Land und Bund finanzierten Einrichtungen wie die Stiftung Berliner Mauer, die Stiftung Topografie des Terrors und der Gedenkstätte Hohenschönhausen wurde in einem Maße aufgestockt, die dem steigenden Besucherinteresse gerecht wird.
Kulturstaatssekretär Schmitz: „Angesichts der schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte ist der Senatsbeschluss ein großer Erfolg für die Kultur in Berlin. Er spiegelt die objektive Bedeutung der Kultur für Berlin. Kultur hat einen unbestritten großen Anteil an dem Image der Hauptstadt als kreative Metropole, der stark
steigenden Zahl an Touristen und den damit verbundenen positiven wirtschaftlichen Effekten.“